Text überarbeiten: Wir haben die Tragwerksplanung Wir führen die bautechnische Prüfung gemäß den Vorschriften der Landesbauordnungen für Ihre Bau- vorhaben durch. Wir sind vorwiegend in Nordrhein- Westfalen, Bayern und Thüringen tätig.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Beauftragung für die Prüfung, außer bei Sonderbauten, immer durch den/die Bauherren/Bauherrin. Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten > 100.000 € netto wird die Beauftragung und die Rechnungsstellung durch die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der staatlich anerkannten Sachverständigen, kurz bvs-NRW, durchgeführt.
Hierzu melden wir Ihre Projektdaten an die bvs- NRW. Diese erstellt eine Honorarermittung für das Bauvorhaben und sendet diese zusammen mit einem Vordruck für die Beauftragung an den/die Bauherrn/Bauherrin. Den Vordruck für den Prüfauftrag senden Sie bitte unterschrieben an den Prüfingenieur.
Anschließend kann die Prüfung der bautechnischen Unterlagen (Statik, Bewehrungs- und Konstruktionspläne, konstruktiver Brandschutz) erfolgen. Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten < 100.000 € netto erfolgt die Beauftragung und die Abrechnung direkt mit dem Prüfingenieur. Zu der Zusammenarbeit mit der bvs-NRW sind alle Prüfingenieure, die dem Verband der Prüfingenieure (VPI NRW) angehören, verpflichtet.